FAQ für Partner der Aletsch Arena
zurück zur Partnerplattform
Kurtaxen
Partnervertrag
Digitales Meldewesen
Digitale Gästekarte
Partnershop
Webshop
Kurtaxen
Zurück zur Startseite
FAQ für Partner der Aletsch Arena
Kurtaxen
Partnervertrag
Digitales Meldewesen
Digitale Gästekarte
Partnershop
Webshop
Kurtaxen
Kurtaxen
Neues Kurtaxenreglement ab dem 01. November 2020.
Ich möchte einen Adress- / Wohnsitz- / Eigentümerwechsel melden?
Bis wann und wo ist die Kurtaxenpauschale zu bezahlen?
Meine Wohnung ist dauervermietet. Muss ich eine Kurtaxenpauschale entrichten?
Muss ich als einheimischer Ferienwohnungsbesitzer ebenfalls die Kurtaxenpauschale entrichten?
Wird durch ein Wiedererwägungsgesuch bei der Gemeinde die Beschwerdefrist unterbrochen?
Ich möchte Beschwerde beim Staatsrat einreichen. Wie gehe ich vor?
Das Gebäuderegister der Gemeinde entspricht nicht meiner effektiven Wohnungsgrösse. Was kann ich tun?
Wo finde ich das Kurtaxenreglement?
Wie wurde die durchschnittliche Belegung berechnet?
Warum ist der Kurtaxenansatz bei Gruppenunterkünften, Berghütten und den Campingplätzen tiefer?
Sind Schüler, Lehrlinge sowie Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten Schulen während der Schulperiode generell von der Kurtaxe befreit?
Das Gebäuderegister der Gemeinde entspricht nicht meiner effektiven Wohnungsgrösse. Was kann ich tun?
Die Anzahl der Betten stimmt bei meiner Wohnung nicht mit derjenigen Ihrer Berechnung überein. Welcher Faktor gilt?
Soll ich als Vermieter weiterhin Kurtaxen einkassieren?