Ich möchte Beschwerde beim Staatsrat einreichen. Wie gehe ich vor?

Die Verfügung kann innert 30 Tagen ab Verfügungsdatum beim Staatsrat des Kantons Wallis mit Beschwerde angefochten werden.

Die Beschwerdeschrift ist der Beschwerdeinstanz in zweifacher Ausführung einzureichen und muss eine gedrängte Darstellung des Sachverhaltes und die Begründung unter Angabe der Beweismittel sowie die Begehren enthalten. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen und zu datieren. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen.