Die Wohnungsgrösse
Massgebend für die Berechnung der Kurtaxenpauschale ist die Wohnungsgrösse, definiert als die Anzahl der Zimmer in der Wohnung, und nicht die Bettenanzahl. Die Anzahl der Gästekarten bzw. Jahresgästekarten können jedoch entsprechenden der effektiven Bettenanzahl bezogen werden.