Bei der zuständigen Gemeinde
Adress-, Wohnsitz-, und Eigentümerwechsel sowie sämtliche andere Objektänderungen werden zuerst von der Gemeinde geprüft. Anschliessend wird die Gemeinde der zuständigen Inkassostelle die Änderungen melden. Bei Bedarf wird die Veranlagung, bzw. Rechnung, entsprechend korrigiert.