Das Gebäuderegister der Gemeinde entspricht nicht meiner effektiven Wohnungsgrösse. Was kann ich tun?

Mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen

Wurde vor der Veranlagung eine Änderung der Wohnungsgrösse vorgenommen (bspw. Umbau Zimmer in ein Bad) und das Gemeinderegister nicht entsprechend nachgeführt, dann nimm bitte mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf. Diese wird dann die Gegebenheiten prüfen. Nach Erhalt der Veranlagung mit Rechnung hast du die Möglichkeit ein Wiedererwägungsgesuch bei der Gemeinde zu stellen. Besteht nach der Wiedererwägung immer noch Uneinigkeit, entscheidet, gemäss Kurtaxenreglement, der Staatsrat des Kantons Wallis (Einsprache gegen die Verfügung).