Das Gebäuderegister der Gemeinde entspricht nicht meiner effektiven Wohnungsgrösse. Was kann ich tun?

Mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen.

Wurde vor der Veranlagung eine Änderung der Wohnungsgrösse vorgenommen (beispielsweise Umbau eines Zimmers in ein Bad o. Ä.) und das Gemeinderegister nicht entsprechend nachgeführt, sollte mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufgenommen werden. Diese wird dann die Gegebenheiten prüfen. Nach Erhalt der Veranlagung mit Rechnung besteht die Möglichkeit ein Wiedererwägungsgesuch bei der Gemeinde zu stellen. Besteht nach der Wiedererwägung immer noch Uneinigkeit, entscheidet, gemäss des Kurtaxenreglements, der Staatsrat des Kanton Wallis (Einsprache gegen die Verfügung).