Ja, bei kurtaxenpflichtiger Übernachtung.
Entsteht in deiner Wohnung eine kurtaxenpflichtige Übernachtung, gemäss Art. 2 des Kurtaxenreglements, muss die Kurtaxenpauschale entrichtet werden.
Entsteht in deiner Wohnung eine kurtaxenpflichtige Übernachtung, gemäss Art. 2 des Kurtaxenreglements, muss die Kurtaxenpauschale entrichtet werden.