Meine Wohnung ist dauervermietet. Muss ich eine Kurtaxenpauschale entrichten?

Hier gilt es zu unterscheiden, an wenn die Wohnung vermietet wird:

  • wird die Wohnung an eine Person vermietet, welche ihre Schriften (steuerlicher Wohnsitz) in der entsprechenden Gemeinde der Aletsch Arena hat, wird die Wohnung als Erstwohnung klassiert und unterliegt nicht der Kurtaxenpauschale.
  • wird die Wohnung an eine Person vermietet, welche ihre Schriften nicht in der entsprechenden Gemeinde der Aletsch Arena hat, unterliegt die Wohnung der Kurtaxenpauschale.