Ja/ Nein. Hier gilt es zu unterscheiden, an wen die Wohnung vermietet wird.
Option 1: Wird die Wohnung an eine Person vermietet, welche den steuerlicher Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde der Aletsch Arena hat, wird die Wohnung als Erstwohnung eingestuft und unterliegt daher nicht der Kurtaxenpauschale.
Option 2: Wird die Wohnung an eine Person vermietet, welche die Wohnung als Zweitwohnung nutzt (nicht als steuerlichen Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde der Aletsch Arena), unterliegt die Wohnung der Kurtaxenpauschale.