Logiernächte geteilt durch Gesamtzahl der Betten aller Zweitwohnungen
Die erzielten Logiernächte in den zur Vermietung stehenden Zweitwohnungen eines touristischen Geschäftsjahres, ergänzt durch die Logiernächte aus der ehemaligen Pauschale für eigennutzende Zweitwohnungsbesitzer, wurden durch die Gesamtzahl der Betten aller Zweitwohnungen dividiert. Das Bundesgericht verlangt, dass die durchschnittliche Belegung alle Zweitwohnungen berücksichtigt wird und nicht nur die vermieteten. Die vom Bundesgericht angeordnete Berechnungsgrundlage für die durchschnittliche Auslastung wurde im neuen Kurtaxenreglement der sechs Destinationsgemeinden berücksichtigt und an den Urversammlungen mit grosser Mehrheit gutgeheissen.