Neuster Stand zum Kurtaxenreglement
Update 29.01.2024
Ja zum neuen Kurtaxenreglement in Fiesch
Der Staatsrat des Kanton Wallis hat die Abänderung des Reglements über die Kurtaxe der Gemeinde Fiesch homologiert.
Bulletin der Staatsratssitzung
Update 12.12.2023
Ja zum neuen Kurtaxenreglement in Fiesch
Das Stimmvolk der Gemeinde Fiesch hat an der gestrigen Urversammlung vom 7.12.2023 die neue Vorlage des Kurtaxenreglements einstimmig angenommen. Das Stimmvolk bekennt sich damit zum Tourismus in der Region und steht für die entsprechenden reglementarischen und finanziellen Grundlagen ein. Mit dem Entscheid ist ein weiterer Meilenstein für ein destinations-weites, harmonisiertes Kurtaxenreglement in der Aletsch Arena erreicht.
Update 10.10.2023
Kurtaxenreglement 3.0 in der Aletsch Arena - Das Urteil des Bundesgerichts fällt grössenteils positiv aus
Die Urversammlungen der drei Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch der Aletsch Arena hielten im November 2022 am bisherigen Kurtaxenreglement fest. Vier Privatpersonen haben erneut beim Bundesgericht Beschwerden deponiert. Das Bundesgericht gibt das Urteil bekannt. Alle Details findest du in der Medienmitteilung.
Update 07.12.2022
Ja zum neuen «alten» Kurtaxenreglement 3.0 in der Aletsch Arena
Alle sechs Gemeinden der Aletsch Arena halten am bisherigen Kurtaxenreglement fest. Das Stimmvolk der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch bestätigt diesen Entscheid an den Urversammlungen. Alle Details findest du in der Medienmitteilung.
Update 08.11.2022
Die Aletsch Arena hat sich in den letzten Jahren zu einer der dynamischsten und grössten Destinationsorganisationen im Kanton Wallis entwickelt. Die Gemeinden in der Aletsch Arena bekennen sich stark zum Tourismus und zur Destinationsorganisation. Das neue Kurtaxenreglement vom 1. November 2020 bildet eine wichtige Grundlage, um attraktive Angebote und zukunftsrelevante Entwicklungen in der Aletsch Arena voranbringen zu können.
Privatpersonen haben in den Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Kurtaxenreglement 2020 eingereicht. Das Bundesgerichtsurteil vom Juni 2022 weist diese Beschwerde bis auf einen Punkt ab. Einzig der durchschnittliche, jährliche Belegungsgrad der Zweitwohnungen durch die Besitzer wird aufgrund ungenügender statistischer Daten als nicht nachvollziehbar gewertet. In der Berechnungsgrundlage besteht die Annahme von durchschnittlich 30 Tagen Belegung pro Jahr. Der entsprechende Artikel 6, welcher die Jahrespauschale für Zweitwohnungen auf dieser Berechnungsgrundlage festlegt, wurde deshalb in diesen drei Gemeinden aufgehoben.
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts haben die sechs Destinationsgemeinden zusammen mit der Aletsch Arena AG schnell gehandelt und eine Arbeitsgruppe gegründet, um eine Lösung zu finden.
Diese Seite wird laufend mit Updates bezüglich des Kurtaxenreglements aktualisiert.