Angebote
Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen, um dein Erlebnis oder Produkt über die Aletsch Arena zu veröffentlichen – entweder auf Anfrage oder direkt online buchbar. Erfahre, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Unser Leistungen
Du möchtest dein Erlebnis oder Produkt in der Aletsch Arena sichtbar machen?
Wir unterstützen dich dabei – mit zielgerichteter Vermarktung, klaren Prozessen und der Möglichkeit, dein Angebot entweder auf Anfrage oder direkt online buchbar zu machen. Du bestimmst, wie präsent du sein willst.
Erlebnis-Angebote – auf Anfrage (Partnervertrag Art. 31)
Diese Variante eignet sich für Anbieter*innen, die ihr Angebot nicht direkt online buchbar machen möchten. Nach Abschluss des Partnervertrags reichst du dein Erlebnisangebot über das Anmeldeformular ein. Die Aletsch Arena prüft es und nimmt es – sofern passend zur Angebotsstrategie – in die Kommunikation auf.
Angebote – direkt/ sofort buchbar (Partnervertrag Art. 39)
Diese Option ist ideal, wenn du dein Erlebnis oder Produkt direkt und unkompliziert online vertreiben möchtest – über die Vertriebskanäle der Aletsch Arena. Nach Vertragsabschluss trägst du alle Informationen ins bereitgestellte Formular ein, woraufhin wir dein Angebot prüfen und veröffentlichen.
Teile dein Angebot mit uns
Damit wir dein Angebot veröffentlichen können, brauchen wir einige Informationen von dir. Fülle dazu einfach das Formular unten aus – vorausgesetzt, du hast bereits den Partnervertrag abgeschlossen. Anschliessend melden wir uns bei dir persönlich.
Fragen und Antworten
Du brauchst einen gültigen Partnervertrag und musst die Tourismusförderungstaxe zahlen.
Bei »auf Anfrage« wird dein Angebot nach Prüfung durch die Aletsch Arena veröffentlicht, ist aber nicht direkt online buchbar – Gäste müssen eine Anfrage stellen. Bei »sofort buchbar« ist dein Angebot direkt buchbar.

Tourismusförderungstaxe
Die Gemeinden der Aletsch Arena erheben jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Steuerpflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende aller Branchen, die vom Tourismus profitieren, ebenso wie Vermieter von Ferienwohnungen, Gruppenunterkünften oder Campingstandplätzen.
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