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Angebote

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen, um dein Erlebnis oder Produkt über die Aletsch Arena zu veröffentlichen – entweder auf Anfrage oder direkt online buchbar. Erfahre, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Teile dein Angebot mit uns

Damit wir dein Angebot prüfen und bewerten können, bitten wir dich, die erforderlichen Angaben vorab über das Formular einzureichen.

Die Bewertung und Vermarktung erfolgen gemäss unserer Produktstrategie und unserem Massnahmenkatalog. Nach Sichtung deiner Anfrage setzen wir uns persönlich mit dir in Verbindung.

Wird deine Angebotsanfrage angenommen, schliesst du anschliessend ebenfalls den Partnervertrag ab und füllst die für die Veröffentlichung erforderlichen Detailangaben in ein von uns separat bereitgestelltes Formular ein.

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Unser Leistungen

Wir unterstützen dich dabei – mit zielgerichteter Vermarktung, klaren Prozessen und der Möglichkeit, dein Angebot entweder auf Anfrage oder direkt online buchbar zu machen. Du bestimmst, wie präsent du sein willst.

Erlebnis-Angebote – auf Anfrage (Partnervertrag Art. 31)

Diese Variante eignet sich für Anbieter*innen, die ihr Angebot nicht direkt online buchbar machen möchten. 

Angebote – direkt/ online buchbar (Partnervertrag Art. 39)

Diese Option eignet sich ideal, wenn du dein Erlebnis oder Produkt direkt und unkompliziert online vertreiben möchtest – über die Vertriebskanäle der Aletsch Arena. Buchungen erfolgen mit 100% Vorauszahlung durch den Gast; die Vermittlungskommission beträgt 10–20%.

Partnervertrag Details

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen gelten für die Vermittlung meines Angebots?

Du brauchst einen gültigen Partnervertrag und musst die Tourismusförderungstaxe zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen »auf Anfrage« und »sofort buchbar«?

Bei »auf Anfrage« wird dein Angebot nach Prüfung durch die Aletsch Arena veröffentlicht, ist aber nicht direkt online buchbar – Gäste müssen eine Anfrage stellen. Bei »sofort buchbar« ist dein Angebot direkt buchbar.

Kann ich ein Produkt auch »auf Anfrage« anbieten?
Nein – die Leistung »Erlebnis-Angebote auf Anfrage« (Partnervertrag, Art. 31) gilt ausschliesslich für Erlebnisse. 
Welche Kosten entstehen, wenn ich mein Angebot über die Aletsch Arena vermarkte?
Für jedes erfolgreich vermittelte Angebot fällt in der Regel eine Vermittlungskommission von 10 % an (siehe Partnervertrag, Art. 39).
Luftaufnahme einer verschneiten Gebirgslandschaft mit Skipisten, Sessellift und Berghütte im Vordergrund; im Hintergrund imposante, schneebedeckte Gipfel und ein Gletscher.

Tourismus­förderungs­taxe

Die Gemeinden der Aletsch Arena erheben jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Steuerpflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende aller Branchen, die vom Tourismus profitieren, ebenso wie Vermieter von Ferienwohnungen, Maiensäss Untereinheiten von Wohnungen, Campingplätzen und Gruppenunterkünften (inkl. Berghütten).

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