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Tourismusförderungstaxe

Zur Finanzierung der Tourismusförderung erheben die Gemeinden der Aletsch Arena jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Taxpflichtig sind juristische Personen und selbständig-erwerbende natürliche Personen aller Branchen im Haupt- und Nebenerwerb, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, sowie Vermieter von Ferienwohnungen, Maiensäss, Untereinheiten von Wohnungen, Campingstandplätzen und Gruppenunterkünften (inkl. Berghütten). 

Reglemente der Gemeinden 

Das kantonale Tourismusgesetz von 1996 spricht den Gemeinden das Recht zu, anstelle der Beherbergungstaxe, eine Tourismusförderungstaxe einzuführen (Art. 27 bis 31, Tourismusgesetz 1996). Die Gemeinden besitzen eigene Reglemente über die Erhebung der Tourismusförderungstaxe (TFT).

Fragen und Antworten

Wo finde ich das Reglement für die Tourismusförderungstaxe?

Fahre einfach mit der Maus über das Kachelbild der gewünschten Gemeinde und klicke darauf – das entsprechende PDF mit dem Reglement öffnet sich automatisch.

Wer muss die Tourismusförderungstaxe zahlen?
Taxpflichtig sind juristische Personen und selbständig-erwerbende natürliche Personen aller Branchen im Haupt- und Nebenerwerb, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, sowie Vermieter von Ferienwohnungen, Maiensäss, Untereinheiten von Wohnungen, Campingstandplätzen und Gruppenunterkünften (inkl. Berghütten). 
Der Aletschgletscher schlängelt sich durch ein felsiges Hochtal, dahinter leuchten vergletscherte Gipfel im sanften Licht der Abenddämmerung.

Kurtaxe

Die Kurtaxe dient der Finanzierung wichtiger touristischer Leistungen – wie dem Betrieb von Informations- und Reservationsdiensten, der lokalen Animation sowie dem Bau und Unterhalt touristischer, kultureller und sportlicher Infrastrukturen. Kurtaxenpflichtig sind alle Gäste, die in den Gemeinden der Aletsch Arena übernachten, ohne dort ihren Wohnsitz zu haben.

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