Tourismusförderungstaxe
Definition
Zur Finanzierung der Tourismusförderung erheben die Gemeinden der Aletsch Arena jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Taxpflichtig sind juristische Personen und selbständig-erwerbende natürliche Personen aller Branchen im Haupt- und Nebenerwerb, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, sowie Vermieter von Ferienwohnungen, Campingstandplätzen und Gruppenlagern.
Reglemente der Gemeinden
Das kantonale Tourismusgesetz von 1996 spricht den Gemeinden das Recht zu, anstelle der Beherbergungstaxe, eine Tourismusförderungstaxe einzuführen (Art. 27 bis 31, Tourismusgesetz 1996). Die Gemeinden besitzen eigene Reglemente über die Erhebung der Tourismusförderungstaxe (TFT).