
Kurtaxe
Die Kurtaxe unterstützt den Betrieb von Informationsdiensten, Animationen sowie touristischen, kulturellen und sportlichen Anlagen. Sie wird von allen Gästen erhoben, die in den Gemeinden der Aletsch Arena übernachten und keinen Wohnsitz haben. Seit dem 1. November 2020 gelten harmonisierte Reglemente und neue Ansätze: Ferienwohnungen werden pauschal, Hotels, Gruppenunterkünfte und Campingplätze effektiv abgerechnet.
Reglemente der Gemeinden
Seit dem 01. November 2020 gelten die neuen Kurtaxenansätze in Höhe von CHF 3.50 und CHF 1.75. Wobei die Ferienwohnungen zukünftig pauschal und Hotels, Gruppenunterkünfte und Camping effektiv abrechnen. Die neuen Kurtaxenansätze gelten unabhängig davon, ob allfällige Rechtsmittel gemäss Publikation und kantonalem Recht in Anspruch genommen werden oder nicht.
Aktueller Stand
Alle Gemeinden der Aletsch Arena verfügen über ein harmonisiertes und bestätigtes Kurtaxenreglement.
Logiernächte melden
Für aktive Vermieter gilt: Wer seine Unterkunft vermietet, ist verpflichtet, die Logiernächte zu melden – entweder digital mit Gästekarte oder klassisch mit dem Meldescheinbüchlein. Für beide Varianten ist ein Partnervertrag erforderlich.
Vermietest du deine Unterkunft nicht gegen Entgelt und möchtest auf die Gästekarte verzichten? Dann kannst du deine generierten Logiernächte ganz einfach über unser Formular der Aletsch Arena AG melden.
Fragen und Antworten
Je nach Nutzung deiner Wohnung kannst du zwischen der Jahresgästekarte oder dem digitalen/analogen Meldewesen wählen. Erfahre hier mehr.
Fahre einfach mit der Maus über das Kachelbild der gewünschten Gemeinde und klicke darauf – das entsprechende PDF mit dem Reglement öffnet sich automatisch.
Sobald in deiner Wohnung eine Übernachtung gemäss Art. 2 des Kurtaxenreglements als kurtaxenpflichtig gilt, bist du verpflichtet, die Kurtaxenpauschale zu entrichten.
Das hängt vom Mieter ab:
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Mieter mit steuerlichem Wohnsitz in der Gemeinde: Keine Kurtaxenpauschale.
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Mieter mit Zweitwohnsitz (ohne steuerlichen Wohnsitz in der Gemeinde): Kurtaxenpauschale ist fällig.
Nimm bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf. Wurde die Wohnungsgrösse (z. B. durch Umbau) geändert und das Register nicht angepasst, prüft die Gemeinde die Gegebenheiten.
Nach Erhalt der Veranlagung kannst du ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Bleibt die Uneinigkeit bestehen, entscheidet der Staatsrat des Kantons Wallis im Einspracheverfahren gemäss Kurtaxenreglement.
Adress-, Wohnsitz- und Eigentümerwechsel sowie andere Objektänderungen werden von der Gemeinde geprüft und anschliessend der Inkassostelle (Aletsch Arena AG) gemeldet. Falls nötig, wird die Veranlagung bzw. Rechnung entsprechend angepasst.
Für die Kurtaxenpauschale zählt die Anzahl Zimmer in der Wohnung.
Diese vom Bundesgericht verlangte Berechnungsweise wurde im neuen Kurtaxenreglement übernommen und von den sechs Destinationsgemeinden mehrheitlich angenommen.
Die Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Verfügungsdatum beim Staatsrat des Kantons Wallis angefochten werden.
Die Beschwerdeschrift muss in zweifacher Ausführung eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
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Kurze Darstellung des Sachverhalts
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Begründung mit Beweismitteln
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Konkrete Begehren
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Unterschrift und Datum des Beschwerdeführers oder Vertreters
Beizulegen sind zudem die angefochtene Verfügung sowie alle relevanten Beweisdokumente.

Tourismusförderungstaxe
Die Gemeinden der Aletsch Arena erheben jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Steuerpflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende aller Branchen, die vom Tourismus profitieren, ebenso wie Vermieter von Ferienwohnungen, Gruppenunterkünften oder Campingstandplätzen.
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