Kurtaxe
Die Kurtaxe unterstützt den Betrieb von Informationsdiensten, Animationen sowie touristischen, kulturellen und sportlichen Anlagen. Sie wird von allen Gästen erhoben, die in den Gemeinden der Aletsch Arena übernachten und keinen Wohnsitz haben. Seit dem 1. November 2020 gelten harmonisierte Reglemente und neue Ansätze: Ferienwohnungen werden pauschal, Hotels, Gruppenunterkünfte und Campingplätze effektiv abgerechnet.
Reglemente der Gemeinden
Seit dem 01. November 2020 gelten die neuen Kurtaxenansätze in Höhe von CHF 3.50 und CHF 1.75. Wobei die Ferienwohnungen zukünftig pauschal und Hotels, Gruppenunterkünfte und Camping effektiv abrechnen. Die neuen Kurtaxenansätze gelten unabhängig davon, ob allfällige Rechtsmittel gemäss Publikation und kantonalem Recht in Anspruch genommen werden oder nicht.
Aktueller Stand
Alle Gemeinden der Aletsch Arena verfügen über ein harmonisiertes und bestätigtes Kurtaxenreglement.
Aletsch Arena Gästekarte
Die Gästekarte ist ein Dankeschön der Tourismusdestination an ihre Gäste. In der Schweiz ist jede übernachtende Person gesetzlich zur Zahlung einer Kurtaxe verpflichtet. Diese wird von Vermietern eingezogen und gezielt eingesetzt zur Finanzierung des Informations- und Reservationsdienstes, für die Animation in der Destination sowie für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen. Damit trägt die Kurtaxe wesentlich zur Pflege und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur bei.
Als Gegenleistung profitieren Gäste von attraktiven Vorteilen: Die Gästekarte bietet zahlreiche Vergünstigungen in den Destinationsgemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fiescheralp, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp – darunter Preisnachlässe bei Bergbahnen, Sportzentren und Sportanlagen sowie bei kulturellen Anlässen, Veranstaltungen und Konzerten.
Logiernächte melden
Für aktive Vermieter*innen gilt: Wer seine Unterkunft vermietet, ist verpflichtet, die Logiernächte zu melden – entweder digital mit Gästekarte oder klassisch mit dem Meldescheinbüchlein. Für beide Varianten ist ein Partnervertrag erforderlich.
Vermietest du deine Unterkunft nicht gegen Entgelt und möchtest auf die Gästekarte verzichten? Dann kannst du deine generierten Logiernächte ganz einfach über unser Formular der Aletsch Arena AG melden.
Fragen und Antworten
Die Kurtaxe wird zur Finanzierung für den Betrieb eines Informations- und Reservationsdienstes, die Animation in der Destination, die Erstellung und den Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen, verwendet.
Fahre einfach mit der Maus über das Kachelbild der gewünschten Gemeinde und klicke darauf – das entsprechende PDF mit dem Reglement öffnet sich automatisch.
Es zählt die Zimmeranzahl in der Wohnung. Im Kurtaxenreglement sind die entsprechenden Faktoren nach Zimmeranzahl aufgeführt.
Hier kannst du deine Änderung zum Verwendungszweck deines Objektes melden.
Nein – eine Befreiung gilt nur, wenn sie die Wohnung während des Studiums nutzen. Verbringen Lehrlinge oder Studenten ihre Ferien in der Wohnung, sind sie kurtaxenpflichtig.
Grundsätzlich gilt die im Grundbuch eingetragene Wohnungsgrösse. Wenn dieser Eintrag nicht dem aktuellen Zustand entspricht (Anzahl der Zimmer), so ist eine Änderung des Grundbucheintrages vorzunehmen.
Je nach Nutzung deiner Wohnung kannst du zwischen der digitalen Jahresgästekarte oder dem digitalen/analogen Meldewesen wählen. Erfahre hier mehr.
Gäste, die in einer der Destinationsgemeinden der Aletsch Arena übernachten, sind grundsätzlich kurtaxenpflichtig. Für Zweitwohnungen in Eigennutzung und/oder mit gelegentlicher Vermietung erfolgt die Erhebung in Form einer Jahrespauschale. Eigentümer*innen oder Vermieter*innen mit Erstwohnsitz in der Destinationsgemeinde sind von der Kurtaxenpauschale für ihr Objekt grundsätzlich ausgenommen, müssen aber die Kurtaxen ihrer Gäste effektiv (d.h. nach tatsächlicher Belegung) abrechnen.
Tourismusförderungstaxe
Die Gemeinden der Aletsch Arena erheben jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Steuerpflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende aller Branchen, die vom Tourismus profitieren, ebenso wie Vermieter von Ferienwohnungen, Maiensäss Untereinheiten von Wohnungen, Campingplätzen und Gruppenunterkünften (inkl. Berghütten).
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