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Kurtaxe

Die Kurtaxe unterstützt den Betrieb von Informationsdiensten, Animationen sowie touristischen, kulturellen und sportlichen Anlagen. Sie wird von allen Gästen erhoben, die in den Gemeinden der Aletsch Arena übernachten und keinen Wohnsitz haben. Seit dem 1. November 2020 gelten harmonisierte Reglemente und neue Ansätze: Ferienwohnungen werden pauschal, Hotels, Gruppenunterkünfte und Campingplätze effektiv abgerechnet. 

Reglemente der Gemeinden

Seit dem 01. November 2020 gelten die neuen Kurtaxenansätze in Höhe von CHF 3.50 und CHF 1.75. Wobei die Ferienwohnungen zukünftig pauschal und Hotels, Gruppenunterkünfte und Camping effektiv abrechnen. Die neuen Kurtaxenansätze gelten unabhängig davon, ob allfällige Rechtsmittel gemäss Publikation und kantonalem Recht in Anspruch genommen werden oder nicht.

Aktueller Stand

Alle Gemeinden der Aletsch Arena verfügen über ein harmonisiertes und bestätigtes Kurtaxenreglement.

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Aletsch Arena Gästekarte

Die Gästekarte ist ein Dankeschön der Tourismusdestination an ihre Gäste. In der Schweiz ist jede übernachtende Person gesetzlich zur Zahlung einer Kurtaxe verpflichtet. Diese wird von Vermietern eingezogen und gezielt eingesetzt zur Finanzierung des Informations- und Reservationsdienstes, für die Animation in der Destination sowie für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen. Damit trägt die Kurtaxe wesentlich zur Pflege und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur bei.

Als Gegenleistung profitieren Gäste von attraktiven Vorteilen: Die Gästekarte bietet zahlreiche Vergünstigungen in den Destinationsgemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fiescheralp, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet und Riederalp – darunter Preisnachlässe bei Bergbahnen, Sportzentren und Sportanlagen sowie bei kulturellen Anlässen, Veranstaltungen und Konzerten.

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Logiernächte melden

Für aktive Vermieter*innen gilt: Wer seine Unterkunft vermietet, ist verpflichtet, die Logiernächte zu melden – entweder digital mit Gästekarte oder klassisch mit dem Meldescheinbüchlein. Für beide Varianten ist ein Partnervertrag erforderlich.

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Vermietest du deine Unterkunft nicht gegen Entgelt und möchtest auf die Gästekarte verzichten? Dann kannst du deine generierten Logiernächte ganz einfach über unser Formular der Aletsch Arena AG melden.

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Fragen und Antworten

Für was werden die Kurtaxen verwendet?

Die Kurtaxe wird zur Finanzierung für den Betrieb eines Informations- und Reservationsdienstes, die Animation in der Destination, die Erstellung und den Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen, verwendet.

Wo finde ich die Kurtaxenreglemente?

Fahre einfach mit der Maus über das Kachelbild der gewünschten Gemeinde und klicke darauf – das entsprechende PDF mit dem Reglement öffnet sich automatisch.

Was ist der Unterschied zwischen der Kur- und Tourismusförderungstaxe?
Der Unterschied liegt in ihrem Verwendungszweck und ist im kantonalen Tourismusgesetz geregelt: Die Kurtaxen werden für die Finanzierung des Betriebes eines Informations- und Reservationsdienstes, der Animation vor Ort sowie der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus/ der Kultur und dem Sport verwendet. Die Tourismusförderungstaxe wird für die Tourismuswerbung, resp. touristische Marketingaktivitäten, verwendet.
Welcher Faktor gilt für die Berechnung der Kurtaxenjahrespauschale?

Es zählt die Zimmeranzahl in der Wohnung. Im Kurtaxenreglement sind die entsprechenden Faktoren nach Zimmeranzahl aufgeführt.

Bis wann und wo ist die Kurtaxenjahrespauschale zu bezahlen?
Die Kurtaxen werden durch die Aletsch Arena AG als Erhebungs- und Inkassostelle eingezogen. Die Zahlung ist jeweils innerhalb von 30 Tagen ab Veranlagungsdatum fällig.
Wer rechnet die Kurtaxe effektiv ab?
Hotels, Gruppenunterkünfte (inkl. Berghütten) und Campingplätze rechnen die Kurtaxe nach effektiven Logiernächten ab.
Warum ist die Kurtaxe bei Gruppenunterkünften, Berghütten und Campingplätzen niedriger?
Aufgrund der geografischen Lage dieser Unterkünfte erlaubt das Gesetz einen reduzierten Kurtaxensatz. Zusätzlich zahlen Kinder von 6 bis 16 Jahren nur die Hälfte, Kinder unter 6 Jahren sind von der Kurtaxe befreit.
Wo kann ich einen Adress-, Wohnsitz- oder Eigentümerwechsel melden?
Bei der zuständigen Gemeinde: Adress-, Wohnsitz- und Eigentümerwechsel sowie andere Objektänderungen werden von der Gemeinde geprüft und anschliessend der Aletsch Arena AG gemeldet.
Wird die Kurtaxe anteilsmässig verrechnet, wenn ein Eigentümerwechsel der Liegenschaft erfolgt?
Die Kurtaxe ist eine Jahrespauschale und wird nicht anteilsmässig verrechnet. Eine allfällige Verrechnung zwischen den vorherigen und neuen Eigentümern ist individuell vorzunehmen.
Wie kann ich eine Änderung zum Verwendungszweck meines Objekts melden (z.B. wird neu vermietet oder Nutzung nur noch für den Eigenbedarf)?

Hier kannst du deine Änderung zum Verwendungszweck deines Objektes melden.

Muss ich als einheimischer Ferienwohnungsbesitzer*in ebenfalls die Kurtaxenjahrespauschale entrichten?
Ja, auch einheimische Zweitwohnungsbesitzer*innen müssen die Kurtaxenpauschale für Zweitwohnungen entrichten, sobald Übernachtungen gemäss Art. 2 des Kurtaxenreglements als kurtaxenpflichtig gelten.
Meine Wohnung ist an Personen dauervermietet, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in einer der Destinationsgemeinden haben. Muss ich eine Kurtaxenjahrespauschale entrichten?
Das hängt von den Mietern und der Dauer* der Vermietung ab. Grundsätzlich gilt:
- Falls das Objekt ganzjährig an in der Gemeinde steuerpflichtige Personen vermietet ist, ist für das Objekt keine Kurtaxenpauschale zu entrichten.
- Falls das Objekt nicht ganzjährig oder an nicht in der Gemeinde steuerpflichtige Personen (dauer)vermietet ist, ist für das Objekt eine Kurtaxenpauschale zu entrichten.
 
* Hinweis: Die Kurtaxenjahrespauschalen werden auf Basis des touristischen Geschäftsjahres (1. Nov. bis 31. Okt.) entrichtet.
Meine Wohnung ist an eine Person vermietet, die Quellensteuern zahlt. Muss ich eine Kurtaxenjahrespauschale entrichten?
Ja, falls du die Wohnung nur wochenweise oder saisonal vermietest. Nein, falls du die Wohnung ganzjährig an Quellensteuerpflichtige vermietest. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Gemeinde vorzulegen.
Meine Wohnung ist an Personen dauervermietet, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Muss ich eine Kurtaxenjahrespauschale entrichten?
Ja – wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe bei diesen einzukassieren. Die Kurtaxen werden in Form einer Jahrespauschale entrichtet. Vorbehalten sind Ausnahmen gemäss Art. 3.
Sind Schüler, Lehrlinge und Studenten während der Schulzeit generell von der Kurtaxe befreit?

Nein – eine Befreiung gilt nur, wenn sie die Wohnung während des Studiums nutzen. Verbringen Lehrlinge oder Studenten ihre Ferien in der Wohnung, sind sie kurtaxenpflichtig.

Das Gebäuderegister der Gemeinde entspricht nicht meiner tatsächlichen Wohnungsgrösse. Was kann ich tun?

Grundsätzlich gilt die im Grundbuch eingetragene Wohnungsgrösse. Wenn dieser Eintrag nicht dem aktuellen Zustand entspricht (Anzahl der Zimmer), so ist eine Änderung des Grundbucheintrages vorzunehmen.

Ich bin Zweitwohnungsbesitzer*in. Wie komme ich zu meiner Gästekarte?

Je nach Nutzung deiner Wohnung kannst du zwischen der digitalen Jahresgästekarte oder dem digitalen/analogen Meldewesen wählen. Erfahre hier mehr.

Kann ich als Eigentümer*in einer Ferienwohnung die Gästekarte auch für mich selbst nutzen?
Alle kurtaxenpflichtigen Übernachtungsgäste* inkl. Eigentümer*innen, können die Leistungen der Gästekarte nutzen, vorrausgesetzt, dass diese keinen steurlichen Wohnsitz in einer der Destinationsgemeinden haben.
 
*Jede natürliche Person, die in der entsprechenden Gemeinde übernachtet und daselbst keinen Wohnsitz hat.
Ich vermiete meine Erstwohnung gelegentlich auf Drittportalen (z.B. AirBnB). Was ist betreffend Kurtaxen zu beachten?

Gäste, die in einer der Destinationsgemeinden der Aletsch Arena übernachten, sind grundsätzlich kurtaxenpflichtig. Für Zweitwohnungen in Eigennutzung und/oder mit gelegentlicher Vermietung erfolgt die Erhebung in Form einer Jahrespauschale. Eigentümer*innen oder Vermieter*innen mit Erstwohnsitz in der Destinationsgemeinde sind von der Kurtaxenpauschale für ihr Objekt grundsätzlich ausgenommen, müssen aber die Kurtaxen ihrer Gäste effektiv (d.h. nach tatsächlicher Belegung) abrechnen.

Besteht eine Meldepflicht für Kurtaxen, die im Rahmen der kommerziellen Vermietung über die Jahrespauschale erhoben werden?
Personen, die ihre Ferienwohnungen kommerziell vermieten und von ihren Gästen Kurtaxen einkassieren, haben die, zusätzlich zum Pauschalsatz erbrachten, Übernachtungen per Ende des touristischen Geschäftsjahres (31. Okt.) an die zuständige Inkassostelle (AA) zu melden, damit diese den Differenzbetrag zu der Jahrespauschale in Rechnung stellen kann (BG-Urteil 9C_76/2023, E. 5). Zurzeit erarbeiten die Destinationsgemeinden die entsprechenden Prozessgrundlagen für die Meldung dieser Übernachtungen.
Ich bezahle die Kurtaxenjahrespauschale bereits. Wozu benötige ich dann noch das (digitale) Meldewesen?
Die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Wallis besagen, dass alle, die Gäste beherbergen, verpflichtet sind, eine Gästekontrolle durchzuführen und entsprechend ein Logiernächteregister zu führen.
Luftaufnahme einer verschneiten Gebirgslandschaft mit Skipisten, Sessellift und Berghütte im Vordergrund; im Hintergrund imposante, schneebedeckte Gipfel und ein Gletscher.

Tourismus­förderungs­taxe

Die Gemeinden der Aletsch Arena erheben jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Steuerpflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende aller Branchen, die vom Tourismus profitieren, ebenso wie Vermieter von Ferienwohnungen, Maiensäss Untereinheiten von Wohnungen, Campingplätzen und Gruppenunterkünften (inkl. Berghütten).

 

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