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Folgende Leistungen stehen dir zur Verfügung:

Leistung digitales Meldewesen

Dass mit dem digitalen Meldewesen die Gästekontrolle bzw. die Erfassung der Meldescheine digitalisiert werden kann, ist auf den ersten Blick logisch und verständlich. Doch das digitale Meldewesen hat noch viel mehr zu bieten und wird deine Prozesse in der Vermietung vereinfachen.

Dann wähle im Partnervertrag Artikel 28.

Leistung digitale Jahresgästekarte für Zweitwohnungsbesitzer

Mit der digitalen Jahresgästekarte profitierst du von verschiedenen Ermässigungen auf Sport- und Ausflugsmöglichkeiten in der Aletsch Arena, im Goms und in der Region Brig - und das während 365 Tagen im Jahr. Die Jahresgästekarte ist exklusiv für Zweitwohnungsbesitzer gedacht, die ihre Unterkunft nur für sich und ihre Familie nutzen. Im Gegensatz zur regulären digitalen Gästekarte, die über den MeldeClient selbstständig durch den Eigentümer bzw. Vermieter erstellt werden kann (siehe «Digitales Meldewesen»), kann der Zweitwohnungsbesitzer bequem über ein Kundenkonto auf seine Jahresgästekarten zugreifen. Und all das, ohne irgendwelche System-Zugänge. Eine gleichzeitige Nutzung des (analogen oder digitalen) Meldewesens und der digitalen Jahresgästekarte ist nicht erlaubt.

Dann wähle im Partnervertrag Artikel 41.

Leistung analoges Meldewesen

Das digitale Meldewesen ist für dich nicht verpflichtend. Das heisst, du darf für einen Unkostenbeitrag von CHF 50 pro Meldescheinbuch weiterhin eine analoge Gästekontrolle durchführen. Mit dem Unkostenbeitrag sind folgende Leistungen durch die AA abgedeckt:
  • automatisierte Abrechnung
  • anonyme Statistiken

Dann wähle im Partnervertrag zusätzlich Artikel 35.