Melde- und gästekartenoptionen
Digitales Meldewesen (Partnervertrag Art. 28)
Mit dem digitalen Meldewesen stellst du nicht nur die Gästekontrolle sicher, sondern kannst dir, Freunden, Familie oder auch Gästen gleichzeitig auch die Gästekarten flexibel zur Verfügung stellen. Ist deine Unterkunft online buchbar, und wird diese auf unserem Webshop gebucht, wird der Meldeschein sogar automatisch im Meldesystem generiert!
Digitale Jahresgästekarte (Partnervertrag Art. 41)
Mit der digitalen Jahresgästekarte profitierst du von unserem Gästekartenleistungen das ganze Jahr. Die Jahresgästekarte ist exklusiv für Zweitwohnungsbesitzer und Dauermieter gedacht, die ihre Unterkunft nur für sich und ihre Familie nutzen.
Analoges Meldewesen (Partnervertrag Art. 35)
Das digitale Meldewesen ist nicht verpflichtend. Die analoge Variante mit den Meldescheinbüchlein ist bis auf Weiteres möglich. Gib deine Präferenz ganz einfach beim Abschluss des Partnervertrages an.