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Unterkünfte

Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Unterkünfte in der Aletsch Arena – von Melde- und Gästekartenoptionen über passende Buchungsmodelle bis hin zur Möglichkeit, wie du deinen Gästen noch mehr Mehrwert bieten kannst – und vieles mehr. Finde jetzt heraus, welche unserer Leistungen am besten zu dir passen.

Melde- und Gästekartenoptionen

Mit dem digitalen Meldewesen stellst du nicht nur eine rechtskonforme Gästekontrolle sicher – du kannst auch ganz bequem Gästekarten für dich, deine Familie, Freunde oder deine Gäste verwalten und bereitstellen. 

Digitales Meldewesen (Partnervertrag Art. 28)

Besonders praktisch: Ist deine Unterkunft online buchbar und erfolgt die Buchung über unseren Webshop, wird der Meldeschein automatisch im System generiert – ganz ohne zusätzlichen Aufwand!

Analoges Meldewesen (Partnervertrag Art. 35)

Ob digital oder analog – die Wahl liegt ganz bei dir. Das digitale Meldewesen bietet dir jedoch zahlreiche Vorteile: Es spart Zeit, reduziert Papieraufwand und ermöglicht die flexible Verwaltung deiner Gästedaten sowie die automatische Erstellung von Meldescheinen bei Onlinebuchungen.

Die analoge Variante mit den klassischen Meldescheinbüchlein bleibt weiterhin möglich. Gib deine bevorzugte Meldeform ganz einfach beim Abschluss des Partnervertrags an – und entscheide dich für die Lösung, die am besten zu dir passt.

Digitale Jahresgästekarte für Zweitwohnungsbesitzer (Partnervertrag Art. 41)

Sie ist exklusiv für Zweitwohnungsbesitzer und Dauermieter gedacht und bietet dir ganzjährigen Zugang zu den Gästekartenleistungen.

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Vermietungsmodelle

Für die Vermietung deiner Unterkunft über die Aletsch Arena AG stehen dir verschiedene Vermietungsmodelle zur Auswahl. Jedes Modell bietet unterschiedliche Möglichkeiten in Bezug auf Buchbarkeit, Flexibilität und Aufwand – so kannst du die Variante wählen, die am besten zu deinen individuellen Bedürfnissen passt.

Unterkunft – direkt/ sofort buchbar (Partnervertrag, Art. 36)

Deine Unterkunft wird über den Webshop der Aletsch Arena AG sowie weitere Vertriebskanäle online vermittelt. Gäste können sofort – ohne Rückfrage – eine verbindliche Buchung vornehmen. Der Vertrag kommt direkt zwischen dir und dem Gast zustande. Verfügbarkeiten werden nach Buchung automatisch auf „besetzt“ gesetzt.

Unterkunft Verkaufsportale (Partnervertrag, Art. 38)

Mit der Zusatzleistung „Unterkunft – Verkaufsportale“ präsentierst du deine Unterkunft nicht nur im Webshop der Aletsch Arena, sondern gleichzeitig auf mehreren namhaften Buchungsplattformen im In- und Ausland.

Dank exklusiver Destinationsverträge der Aletsch Arena AG mit international etablierten Verkaufsportalen bist du mit einem einzigen Systemzugang auf mehreren Kanälen buchbar. Preise und Verfügbarkeiten werden automatisch über eine Schnittstelle synchronisiert – effizient, zuverlässig und ohne zusätzlichen Pflegeaufwand für dich.

Unterkunft – auf Anfrage (Partnervertrag, Art. 27)

Deine Unterkunft ist im Webshop sichtbar, aber nicht direkt buchbar. Gäste senden dir über ein Kontaktformular eine Buchungsanfrage. Du klärst die Details individuell, der Vertragsabschluss erfolgt direkt zwischen dir und dem Gast. Auch die Belegung muss von dir manuell im System angepasst werden. Dieses Modell erfordert daher aktives Management und persönliche Abwicklung jeder Anfrage.

Immer mehr Gäste erwarten eine direkte und unkomplizierte Onlinebuchung. Das Modell „auf Anfrage“ entspricht diesen Erwartungen nur eingeschränkt und gilt daher nicht mehr als zeitgemäss. Für mehr Buchungskomfort – sowohl für dich als auch für deine Gäste – empfehlen wir eines unserer sofort buchbaren Modelle.

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Unser Partnershop

Mit dem Partnershop buchst du für deine Gäste schnell und unkompliziert attraktive Erlebnisse und Angebote. Du bietest persönlichen Service, steigerst die Zufriedenheit – und sicherst dir zusätzlich eine Vermittlungsprovision.

Die Leistung Partnershop (Partnervertrag, Art. 40) kann bei Abschluss des Partnervertrags direkt als Leistung ausgewählt werden. Falls bereits ein Partnervertrag besteht, kontaktiere uns gerne – wir nehmen die Ergänzung manuell für dich vor.

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Verwendungszweck deiner Unterkunft melden

Der Verwendungszweck deiner Unterkunft hat sich geändert? Zum Beispiel von privater Nutzung zur entgeltlichen Vermietung? Dann teile uns diese Änderung bitte mit. Nutze dafür ganz einfach das Formular über den Button.

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Fragen und Antworten

Wer muss einen Partnervertrag abschliessen?

Ein Partnervertrag mit der Aletsch Arena AG ist notwendig, wenn die aufgeführten Leistungen in Anspruch genommen werden möchten. 

Welche Leistungen passen zu meinen Bedürfnissen?

Über den Button „Partnervertrag abschliessen“ gelangst du direkt zum entsprechenden Online-Formular. Dieses führt dich Schritt für Schritt durch alle Angaben, die für deinen individuellen Partnervertrag erforderlich sind. 

Muss meine Unterkunft online buchbar sein?

Nein – eine Vermietung »auf Anfrage« ist weiterhin möglich. Dein Objekt wird im Webshop aufgeführt, ist jedoch nicht direkt online buchbar, sondern nur per Anfrage reservierbar.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Leistungen sind grundsätzlich durch die Kurtaxe/ Tourismusförderungstaxe finanziert. Für online buchbare Vermietungsmodelle (z. B. »sofort buchbar«) gelten die im Partnervertrag definierten Kommissionssätze pro Buchung. 

Auf welchen Preis muss ich für meine Unterkunft Kommission abgeben?

Die Kommission wird nur auf den Mietpreis erhoben. 

Was muss ich tun, um den Partnershop nutzen zu können?

Um den Partnershop, eine webbasierte Verkaufsplattform, nutzen zu können, benötigst du einen gültigen Partnervertrag. Voraussetzung ist ausserdem, dass du das digitale Meldewesen verwendest und deine Unterkunft online buchbar ist.

Ich möchte das Inkasso sowie Stornierungen selbst verwalten. Ist das weiterhin möglich?

Ja, das ist möglich – aber nur bei Unterkünften, die nicht online buchbar sind. Bei online buchbaren Objekten übernimmt die Aletsch Arena AG das zentrale Inkasso sowie die Verwaltung von Stornierungen.

Darf ich neben dem digitalen Meldewesen weiterhin das Meldescheinbüchlein nutzen?

Nein, eine Mischform zwischen digitaler und analoger Gästekontrolle ist nicht erlaubt.

Was sind die Vorteile des digitalen Meldewesens?
  • Kein mehrfaches Erfassen der Meldedaten
  • Zeitgemässer, durchgängiger Prozess für Gäste und Vermieter
  • Keine Unterschrift vor Ort nötig
  • Weniger Aufwand bei Anreise
  • Automatische Gästestatistiken und Reporting
  • Effiziente Abrechnung mit der Destination (falls relevant)
Kann ich als Ferienwohnungsbesitzer die Gästekarte auch für mich selbst nutzen?

Alle kurtaxenpflichtigen Übernachtungsgäste*, können die Leistungen der Gästekarte nutzen. Einheimische Eigentümer, welche für die Zweitwohnung die Pauschale entrichten, erhalten für ihre Übernachtungsgäste die Gästekarte, jedoch nicht für sich selbst. 

*Jede natürliche Person, die in der entsprechenden Gemeinde übernachtet und daselbst keinen Wohnsitz hat.

Was bedeutet die erfolgsbasierte Kommissionierung im Partnervertrag?

Pro Onlinebuchung über den Webshop zahlst du eine Kommission an die Aletsch Arena AG. Diese deckt u. a. Zahlungsgebühren, Systemkosten sowie den Betrieb und die Weiterentwicklung des Webshops.

Ich bezahle bereits die Kurtaxenpauschale. Wozu benötige ich dann noch das Meldewesen?

Das Gesetz über den Tourismus von 1996 (SGS 935.1) besagt, dass jeder, der Gäste beherbergt, verpflichtet ist, eine Gästekontrolle durchzuführen und entsprechend ein Logiernächteregister zu führen.

Loginseiten

Digitales Meldewesen

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Datenwartung

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Kurtaxe

Die Kurtaxe dient der Finanzierung wichtiger touristischer Leistungen – wie dem Betrieb von Informations- und Reservationsdiensten, der lokalen Animation sowie dem Bau und Unterhalt touristischer, kultureller und sportlicher Infrastrukturen. Kurtaxenpflichtig sind alle Gäste, die in den Gemeinden der Aletsch Arena übernachten, ohne dort ihren Wohnsitz zu haben.

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Tourismusförderungstaxe

Die Gemeinden der Aletsch Arena erheben jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Steuerpflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende aller Branchen, die vom Tourismus profitieren, ebenso wie Vermieter von Ferienwohnungen, Gruppenunterkünften oder Campingstandplätzen.

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