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Kurtaxe

Die Kurtaxe unterstützt den Betrieb von Informationsdiensten, Animationen sowie touristischen, kulturellen und sportlichen Anlagen. Sie wird von allen Gästen erhoben, die in den Gemeinden der Aletsch Arena übernachten und keinen Wohnsitz haben. Seit dem 1. November 2020 gelten harmonisierte Reglemente und neue Ansätze: Ferienwohnungen werden pauschal, Hotels, Gruppenunterkünfte und Campingplätze effektiv abgerechnet. 

Reglemente der Gemeinden

Seit dem 01. November 2020 gelten die neuen Kurtaxenansätze in Höhe von CHF 3.50 und CHF 1.75. Wobei die Ferienwohnungen zukünftig pauschal und Hotels, Gruppenunterkünfte und Camping effektiv abrechnen. Die neuen Kurtaxenansätze gelten unabhängig davon, ob allfällige Rechtsmittel gemäss Publikation und kantonalem Recht in Anspruch genommen werden oder nicht.

Aktueller Stand

Alle Gemeinden der Aletsch Arena verfügen über ein harmonisiertes und bestätigtes Kurtaxenreglement.

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Logiernächte melden

Für aktive Vermieter gilt: Wer seine Unterkunft vermietet, ist verpflichtet, die Logiernächte zu melden – entweder digital mit Gästekarte oder klassisch mit dem Meldescheinbüchlein. Für beide Varianten ist ein Partnervertrag erforderlich.

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Vermietest du deine Unterkunft nicht gegen Entgelt und möchtest auf die Gästekarte verzichten? Dann kannst du deine generierten Logiernächte ganz einfach über unser Formular der Aletsch Arena AG melden.

Logiernächte melden

Fragen und Antworten

Ich bin Zweitwohnungsbesitzer*in. Wie komme ich zu meiner Gästekarte?

Je nach Nutzung deiner Wohnung kannst du zwischen der Jahresgästekarte oder dem digitalen/analogen Meldewesen wählen. Erfahre hier mehr.

Wo finde ich die Kurtaxenreglemente?

Fahre einfach mit der Maus über das Kachelbild der gewünschten Gemeinde und klicke darauf – das entsprechende PDF mit dem Reglement öffnet sich automatisch.

Muss ich als einheimischer Ferienwohnungsbesitzer ebenfalls die Kurtaxenpauschale entrichten?
Ja, bei jeder kurtaxenpflichtigen Übernachtung.
Sobald in deiner Wohnung eine Übernachtung gemäss Art. 2 des Kurtaxenreglements als kurtaxenpflichtig gilt, bist du verpflichtet, die Kurtaxenpauschale zu entrichten.
Meine Wohnung ist dauervermietet. Muss ich eine Kurtaxenpauschale entrichten?

Das hängt vom Mieter ab:

  • Mieter mit steuerlichem Wohnsitz in der Gemeinde: Keine Kurtaxenpauschale.

  • Mieter mit Zweitwohnsitz (ohne steuerlichen Wohnsitz in der Gemeinde): Kurtaxenpauschale ist fällig.

Muss ich als Vermieter weiterhin Kurtaxen einkassieren?
Gemäss Art. 2 des Kurtaxenreglements bist du verpflichtet, von jedem Gast die Kurtaxe pro Nacht einzukassieren – vorbehaltlich der Ausnahmen gemäss Art. 3. Bei online buchbaren Unterkünften wird die Kurtaxe auf der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen, direkt durch die Aletsch Arena AG eingezogen und anschliessend an dich als Vermieter überwiesen.
Wer muss die Kurtaxen effektiv abrechnen und wie?
Hotels, Gruppenunterkünfte (inkl. Berghütten) und Campingplätze rechnen die Kurtaxen nach effektiven Logiernächten ab. Sobald Gäste im Meldeclient ausgecheckt wurden, werden die Daten automatisch an die Aletsch Arena AG übermittelt, die daraufhin die Abrechnung erstellt.
Warum ist die Kurtaxe bei Gruppenunterkünften, Berghütten und Campingplätzen tiefer?
Aufgrund der geografischen Lage dieser Unterkünfte erlaubt das Gesetz einen reduzierten Kurtaxenansatz. Zusätzlich zahlen Kinder von 6 bis 16 Jahren nur die Hälfte, Kinder unter 6 Jahren sind von der Kurtaxe befreit.
Sind Schüler, Lehrlinge und Studenten während der Schulzeit generell von der Kurtaxe befreit?
Nein. Eine Befreiung gilt nur, wenn sie die Wohnung während des Studiums nutzen. Verbringen Lehrlinge oder Studenten ihre Ferien in der Wohnung, sind sie kurtaxenpflichtig.
Bis wann und wo ist die Kurtaxenpauschale zu bezahlen?
Die Kurtaxe wird durch die Aletsch Arena AG eingezogen. Die Zahlung ist innerhalb von 60 Tagen ab Verfügungsdatum fällig. Nutze dafür am besten den beiliegenden Einzahlungsschein. Bei einer Zahlung ohne Einzahlungsschein muss zwingend die Objekt-ID angegeben werden.
Das Gebäuderegister der Gemeinde entspricht nicht meiner effektiven Wohnungsgrösse. Was kann ich tun?

Nimm bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf. Wurde die Wohnungsgrösse (z. B. durch Umbau) geändert und das Register nicht angepasst, prüft die Gemeinde die Gegebenheiten.
Nach Erhalt der Veranlagung kannst du ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Bleibt die Uneinigkeit bestehen, entscheidet der Staatsrat des Kantons Wallis im Einspracheverfahren gemäss Kurtaxenreglement.

Wo kann ich einen Adress-, Wohnsitz- oder Eigentümerwechsel melden?
Bei der zuständigen Gemeinde.
Adress-, Wohnsitz- und Eigentümerwechsel sowie andere Objektänderungen werden von der Gemeinde geprüft und anschliessend der Inkassostelle (Aletsch Arena AG) gemeldet. Falls nötig, wird die Veranlagung bzw. Rechnung entsprechend angepasst.
Die Anzahl der Betten stimmt nicht mit der Berechnung überein. Welcher Faktor gilt für die Kurtaxenberechnung?

Für die Kurtaxenpauschale zählt die Anzahl Zimmer in der Wohnung.

Wie wurde die durchschnittliche Belegung berechnet?
Die durchschnittliche Belegung ergibt sich aus den Logiernächten aller Zweitwohnungen (inkl. Pauschallogiernächte von Eigennutzern), geteilt durch die Gesamtzahl der Betten aller Zweitwohnungen – nicht nur der vermieteten.
Diese vom Bundesgericht verlangte Berechnungsweise wurde im neuen Kurtaxenreglement übernommen und von den sechs Destinationsgemeinden mehrheitlich angenommen.
Wird durch ein Wiedererwägungsgesuch bei der Gemeinde die Beschwerdefrist unterbrochen?
Nein, das Wiedererwägungsgesuch hemmt den Fristenlauf nicht. Es kann parallel zur Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeinstanz kann informiert werden, dass ein Wiedererwägungsgesuch läuft – in der Regel wird das Verfahren dann bis zu dessen Abschluss sistiert.
Ich möchte Beschwerde beim Staatsrat einreichen. Wie gehe ich vor?

Die Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Verfügungsdatum beim Staatsrat des Kantons Wallis angefochten werden.
Die Beschwerdeschrift muss in zweifacher Ausführung eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

  • Kurze Darstellung des Sachverhalts

  • Begründung mit Beweismitteln

  • Konkrete Begehren

  • Unterschrift und Datum des Beschwerdeführers oder Vertreters
    Beizulegen sind zudem die angefochtene Verfügung sowie alle relevanten Beweisdokumente.

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Tourismusförderungstaxe

Die Gemeinden der Aletsch Arena erheben jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Steuerpflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende aller Branchen, die vom Tourismus profitieren, ebenso wie Vermieter von Ferienwohnungen, Gruppenunterkünften oder Campingstandplätzen.

 

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