Tourismusförderungstaxe
Definition
Zur Finanzierung der Tourismusförderung erheben die Gemeinden der Aletsch Arena jährlich eine Tourismusförderungstaxe. Taxpflichtig sind juristische Personen und selbständig-erwerbende natürliche Personen aller Branchen im Haupt- und Nebenerwerb, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, sowie Vermieter von Ferienwohnungen, Campingstandplätzen und Gruppenlagern.
Reglemente der Gemeinden
Das kantonale Tourismusgesetz von 1996 spricht den Gemeinden das Recht zu, anstelle der Beherbergungstaxe, eine Tourismusförderungstaxe einzuführen (Art. 27 bis 31, Tourismusgesetz 1996). Die Gemeinden besitzen eigene Reglemente über die Erhebung der Tourismusförderungstaxe (TFT).
Neuerster Stand
Das Stimmvolk der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet haben an den Urversammlungen im November und Dezember 2024 den neuen Vorlagen der Reglemente über die Tourismusförderungstaxe zugestimmt. Das Stimmvolk bekennt sich damit zum Tourismus und steht für die entsprechenden reglementarischen und finanziellen Grundlagen ein. Mit dem Entscheid wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung destinationsweite und harmonisierte Reglemente in der Aletsch Arena getan.