Welche Kontaktangaben müssen beim Gast zwingend abgefragt werden?

Pflichtfelder (siehe AGB B2B: Art. 28, Ziffer 13)

Folgende Angaben sind Pflichtfelder (gemäss Walliser Kantonspolizei) und müssen zwingend vom Vermieter beim Gast abgefragt werden:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Kanton
  • Land
  • Nationalität
  • Ausweistyp
  • Ausweisnummer
  • Anreisedatum
  • Abreisedatum

Das digitale Meldewesen ist so konzipiert, dass die oben aufgeführten Angaben als Pflichtfelder hinterlegt sind. Dies bedeutet, dass der Gast ohne diese Angaben den Quick Check-In nicht abschliessen kann.