Muss ich die Meldedaten aufbewahren?

10 Jahre: Dies geschieht automatisch über den Meldeclient.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Meldedaten des Gastes mind. 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten werden im Meldeclient automatisch gespeichert und nach 10 Jahren gelöscht. Vermieter müssen diesbezüglich nichts unternehmen, insofern das digitale Meldewesen genutzt wird. 

Wird noch das analoge Meldewesen (Meldescheinbüchlein) genutzt, müssen die Meldescheine in den Infocentern nach wie vor vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Diese werden dann von uns gelagert.