Muss der digitale Meldeschein ausgedruckt und unterschrieben werden?

Nein, es wird keine Unterschrift verlangt.

Im Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken ist eine Unterschrift vorgesehen, aber die offizielle Handhabung der Walliser Kantonspolizei verlangt für das digitale Meldewesen aktuell keine Unterschrift. Das Gesetz soll der digitalen Transformation entsprechend angepasst werden.