Mein Gast hat keine E‑Mail-Adresse. Kann ich trotzdem einen digitalen Meldeschein erfassen?

Ja, jedoch mit eingeschränkten Funktionalitäten.

Der digitale Meldeschein kann auch ohne E‑Mail-Adresse des Gastes erfasst werden. Die E‑Mail-Adresse ist kein Pflichtfeld. Das heisst aber auch, dass dem Gast der Quick Check-In nicht zugestellt werden kann, und so die zwingend notwendigen Kontaktangaben per Telefon oder vor Ort noch abgefragt werden müssen. Zudem kann der Gast ohne E-Mail-Adresse keine digitale Gästekarte aktivieren. Der Vermieter muss in dem Fall via des Meldescheins, unter Optionen, die analoge Gästekarte als PDF herunterladen und ausdrucken, damit die Gäste von der Gästekarte profitieren können.