Dies hängt von der Art der Vermietung ab.
Vermieter von Unterkünften, die auf Anfrage angeboten werden, können selbst entscheiden, ob die Kurtaxe im Mietpreis inkludiert ist oder nicht. Zum einen dient dies der Transparenz, zum anderen ist die Kurtaxe nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Abrechnung der Kurtaxe (neben anderen möglichen Nebenkosten) sollte in jedem Fall im Konditionstext klar vermerkt sein.
Bei online buchbaren Unterkünften muss die Kurtaxe nicht separat als Nebenkosten erfasst werden, da diese automatisch berechnet und auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird. Wurde die Kurtaxe schon im Mietpreis integriert, bezahlt der Gast die Kurtaxe theoretisch doppelt.