Kann ich als Ferienwohnungsbesitzer die Gästekarte auch für mich selbst nutzen?

Ja, jedoch nur, wenn Eigentümer in der entsprechenden Gemeinde keinen Erstwohnsitz haben.

Alle kurtaxenpflichtigen Übernachtungsgäste*, können die Leistungen der Gästekarte nutzen. Einheimische Eigentümer, welche für die Zweitwohnung die Pauschale entrichten, erhalten für ihre Übernachtungsgäste die Gästekarte, jedoch nicht für sich selber. Die Gästekarte ist personalisiert auf den Namen des Gastes und gültig für deren Aufenthaltsdauer.

*Definition Übernachtungsgast: Jede natürliche Person, die in der entsprechenden Gemeinde übernachtet und daselbst keinen Wohnsitz hat.