Für die gesetzliche Pflicht der Gästekontrolle
Das Gesetz über den Tourismus von 1996 (SGS 935.1) besagt, dass jeder, der Gäste beherbergt, verpflichtet ist, eine Gästekontrolle durchzuführen und entsprechend ein Logiernächteregister zu führen.
Das Gesetz über den Tourismus von 1996 (SGS 935.1) besagt, dass jeder, der Gäste beherbergt, verpflichtet ist, eine Gästekontrolle durchzuführen und entsprechend ein Logiernächteregister zu führen.