Wichtige Änderungen zum Partnervertrag ab 01.11.2021

Seit der erstmaligen Information zum neuen Partnermodell und dem Partnervertrag fanden diverse Gespräche mit Leistungsträgern statt. Das Ergebnis sind einige wichtige Änderungen die nun per 01.11.2021 in Kraft treten ...

Seit der erstmaligen Information zum neuen Partnermodell und dem Partnervertrag fanden diverse Gespräche mit Leistungsträgern (u.a. Aletsch Tourismus, FeWo-Kommission, Hotelierverein, etc.) statt. Die Aletsch Arena AG hatte die Möglichkeit, die verschiedenen Anspruchsgruppen nochmals abzuholen und vertieft auf die Inhalte des Partnervertrages einzugehen. Das Ergebnis sind einige wichtige Änderungen die nun per 01.11.2021 in Kraft treten. Unter anderem wird neu die Vermittlungskommission nur auf dem Mietpreis erhoben, es wird eine digitale Jahresgästekarte für Zweitwohnungsbesitzer geben, etc. 

🆕 Welche Änderungen gibt es im Partnervertrag?

  1. Die Vermittlungskommission bei Webshop-Buchungen für Unterkünfte wird nur auf den Mietpreis erhoben (exklusive Nebenkosten und Kurtaxen). Dies gilt sowohl für die Leistung «Unterkunft – sofort buchbar» (Art. 36) als auch für die Leistung «Unterkunft – Verkaufsportal» (Art. 38);
  2. Eine Mischform der Verkaufsregel «sofort buchbar» und «auf Anfrage» ist für Unterkünfte weiterhin möglich, jedoch werden im Webshop «sofort buchbare» (online buchbare) Unterkünfte zukünftig vor den Unterkünften «auf Anfrage» angezeigt (Art. 27 Abs. 2);
  3. Das digitale Meldewesen ist ab dem 01.11.2021 noch nicht Voraussetzung, damit jemand die Leistung «Unterkunft – sofort buchbar» (online buchbar) nutzen kann (Art. 36 Abs. 2);
  4. Für Verkaufsportale (e-domizil, Interhome) wird den anfallenden Kosten Rechnung getragen und die Vermittlungskommission auf 18% angepasst (Art. 38);
  5. Zweitwohnungsbesitzer, die ihre Unterkunft nicht vermieten, kommen in den Genuss einer personalisierten, digitalen Jahresgästekarte (Art. 41).

✔️ Was verändert sich mit dem Partnervertrag ab dem 01.11.2021 für mich?

  1. Bis dato hat die Aletsch Arena AG die Vermittlungskommission für Webshop-Buchungen getragen, ab dem 01.11.2021 wird nun die Vermittlungskommission für Webshop-Buchungen für den Leistungsträger fällig;
  2. Der Unkostenbeitrag von CHF 50 für ein Meldescheinbuch (siehe «Analoges Meldewesen») wird per 01.11.2021 erhoben;
  3. Der Partnervertrag ist für alle Leistungsträger in der Aletsch Arena verpflichtend. Neue Partner, die den Partnervertag nicht unterzeichnen, können keine Leistungen in Anspruch nehmen. Bestehende Partner ohne Partnervertrag, werden mit vorgängiger Ermahnung «inaktiv» gesetzt;
  4. Wir wollen unseren Service gegenüber dem Gast Schritt für Schritt steigern, hierbei wird die Durchsetzung des Partnervertrages einen grossen Beitrag leisten.

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Zum Partnervertrag V1.1 (Änderungen sind Grün hervorgehoben)