Partnervertrag, Art. 37
UnterkUnft - Veranstalter
Deine Unterkunft ist bei Veranstaltern sofort buchbar
Mit der Leistung «Unterkunft – Veranstalter» kannst du Veranstaltern Übernachtungs-Kontingente zur Verfügung stellen und wirst im Gegenzug als «Preferred Partner» berücksichtigt. Möchte ein Veranstalter auf diese Option zurückgreifen, wirst du als Vermieter jeweils vorgängig kontaktiert, ob Interesse besteht.
Deine Unterkunft ist online bzw. sofort buchbar. Der Gast kann Preise, Verfügbarkeiten, etc. abrufen, und dann direkt (ohne Rückfrage bei dir als Vermieter) eine verbindliche Buchung abschliessen. Beim Buchungsabschluss muss der Gast die AGB (inkl. Regelung über Zahlungs- und Stornobedingungen, etc.) des Webshops akzeptieren, der Vertrag kommt zwischen Gast und Vermieter zustande. Der Gast bezahlt 100% der Leistung im Voraus an die Aletsch Arena AG, welche das Geld abzüglich der Vermittlungskommission innert Wochenfrist an dich überweist. Die entsprechenden Verfügbarkeiten werden automatisch auf «besetzt» gestellt.

Anspruchsgruppen: Zweitwohnungs-besitzer, Vermieter

Voraussetzungen:
Siehe Partnervertrag, «Unterkunft – sofort buchbar» (Art. 36)

Bedingungen:
Siehe Partnervertrag, «Unterkunft – Veranstalter» (Art. 37)

Kosten:
Pro erfolgte Buchung, erhebt die Aletsch Arena AG 20% Vermittlungskommission auf den Mietpreis (exklusive Nebenkosten und Kurtaxen), wobei 10% beim Veranstalter bleiben.
✔️ Das bietet dir die Leistung
- Eintrag auf der Webseite des Veranstalters;
- Eintrag auf dem Webshop der Aletsch Arena AG bzw. des Veranstalters;
- Zusätzliche Massnahmen, je nach Veranstalter.
⚒️ Das kommt mit der Leistung auf dich zu
- Weitere Bedingungen, siehe Partnervertrag Art. 37.

Alle Bedingungen zur Leistung «Unterkunft - Veranstalter» findest du im Partnervertrag
Bitte lies die verschiedenen Artikel vor der Vertragsunterzeichnung aufmerksam durch. Sollte etwas unklar sein, stehen wir dir gerne zur Verfügung.