Beschwerde gegen das Kurtaxenreglement – das Urteil des Bundesgerichts

Am 1. November 2020 trat das neue Kurtaxenreglement in Kraft. Privatpersonen haben beim Bundesgericht Beschwerden deponiert. Das Bundesgericht gibt das Urteil bekannt.

Nach der Einführung des neuen Reglements am 1. November 2020 haben Zweitwohnungsbesitzer, vertreten durch ein und dieselbe Anwaltskanzlei, beim Bundesgericht Beschwerden gegen die Homologation der Kurtaxenreglemente der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch durch den Staatsrat des Kantons Wallis deponiert. Die Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch konnten im September 2021 noch gewisse Informationen nachliefern. Anfangs dieser Woche wurde den Gemeinden der Bundesgerichtsentscheid zugestellt.

Das Bundesgericht erkennt die Beschwerde teilweise gut.  

Das Bundesgericht hat die Beschwerde bis auf einen Punkt abgewiesen. Konkret werden die durchschnittlichen Belegungsgrade (Anzahl Logiernächte als Basis für die Berechnung der Pauschalen) in den Kurtaxenreglementen der Gemeinden Bettmeralp, Fiesch und Riederalp als nicht vollständig nachvollziehbar deklariert. Der entsprechende Artikel wurde aufgehoben.  

Die Berechnungen der durchschnittlichen Belegungsgrade wurden in Anlehnung vergleichbarer Tourismusdestinationen im Oberwallis erarbeitet und in den entsprechenden Reglementen hinterlegt. Nachdem die Beschwerde eingegangen ist, wurde von Seiten der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch mit Unterstützung einer externen Anwaltskanzlei eine detaillierte Stellungnahme mit sämtlichen Berechnungsgrundlagen abgegeben. Die Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch und die Aletsch Arena AG sind vom Urteil überrascht. Philippe Sproll, Geschäftsführer der Aletsch Arena AG, zeigt sich überzeugt: «Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine fundierte und korrekte Darstellung der Berechnungen erstellt wurde.» Die Aletsch Arena AG analysiert nun das Urteil in Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden und der externen Anwaltskanzlei. 

Was sind die nächsten Schritte


Die Aletsch Arena AG analysiert nun das Urteil in Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden und der externen Anwaltskanzlei. Betroffene Zweit-Wohnungsbesitzer werden nach genaueren Abklärungen so bald als möglich schriftlich über das weitere Vorhaben informiert.

Zu den Kurtaxenreglementen der einzelnen Gemeinden